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Rust en ruimte
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Hausordnung

Um während Ihres Aufenthalts alles reibungslos zu gestalten, haben wir einige Hausregeln aufgestellt. Wir haben Hausregeln, die ausschließlich für Dauercamper gelten, und Hausregeln, die für alle Gäste gelten.

Hausordnung für alle Gäste
  • Wir bitten Sie, nach 14:00 Uhr anzureisen und vor 11:00 Uhr abzureisen.
  • Bei der Ankunft dürfen Sie Ihren reservierten Stellplatz beziehen. Stellen Sie Ihr Zelt, Ihren Wohnwagen, Camper oder Faltcaravan auf und genießen Sie die Natur, Ruhe und Weite, die der Campingplatz zu bieten hat. Wir bringen Ihnen das Informationspaket persönlich vorbei. Selbstverständlich können Sie es auch in unserem Büro/Empfang auf der Nieuwe Hammerweg 7 in Ommen abholen.
  • Halten Sie das Gelände und das Sanitärgebäude sauber und beschädigen Sie nichts. Der Platzwart behält sich das Recht vor, Sie für entstandene Schäden haftbar zu machen.
  • Sport und Spiel erfolgen auf eigene Verantwortung und sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
  • Es ist nicht gestattet, angrenzende landwirtschaftliche Flächen oder Wiesen zu betreten.
  • Hausmüll ist in fest verschlossenen Müllsäcken an den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu entsorgen.
  • Ein Hund oder eine Katze pro Haushalt ist erlaubt, sofern das Tier an der Leine geführt wird. Das Ausführen des Haustieres auf dem Campingplatz ist nicht gestattet, außer in Absprache mit dem Platzwart.
  • Absolut verboten ist:
    – Mit Kraftfahrzeugen zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr auf dem Gelände zu fahren.
    – Mit Mopeds auf dem Gelände zu fahren.
    – Die Rasenflächen mit Leitungswasser zu bewässern.
    – Am Sonntag Rasen zu mähen oder andere störende Tätigkeiten auszuführen.
    – Das Waschen von Autos aus umwelttechnischen Gründen ist gesetzlich nicht erlaubt.
    – Wasser zum Gießen von Blumen o. Ä. darf nicht aus dem Sanitärgebäude entnommen werden.
  • Es ist nur die Verwendung von Butan- oder Propangas erlaubt, das in unserem Büro erhältlich ist.
  • Beim vorübergehenden Verlassen des Stellplatzes ist Ihre Pflicht:
    – Den Stellplatz sauber zu hinterlassen.
    – Den Platzwart mitzuteilen, wann Sie voraussichtlich zurückkehren.
  • In allen Situationen, die durch diese Regeln nicht abgedeckt sind, entscheidet der Platzwart.
  • Das Aufladen von Elektroautos auf dem Campingplatz ist verboten.
Hausordnung für Dauercamper
  • Als Mieter unseres Campingplatzes erhalten Sie jedes Jahr einen Vertrag für die kommende Saison. Dies bedeutet, dass Sie eine Vereinbarung mit Camping De Vogelsangh abgeschlossen haben. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die Saison erstreckt sich von einem noch festzulegenden Datum im April bis zu einem noch festzulegenden Datum im Oktober.
  • Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für den gesamten Mietbetrag sowie für alle weiteren Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag für ihn ergeben. Der erste Teil des Saisonbetrags muss vor dem 15. Januar gezahlt werden. Der zweite und letzte Teil des Saisonbetrags muss vor dem 1. März gezahlt werden. Mit der Zahlung der Campinggebühr akzeptieren Sie automatisch den betreffenden Vertrag und alle dafür geltenden Regelungen.
  • Bei der Aufstellung eines Mobilheims oder einer Mobilunterkunft muss der Mieter Folgendes beachten:
    – Mobile Campingmittel müssen an allen Seiten einen freien Abstand von mindestens 3 Metern haben.
    – Feststehende Wohnwagen (Stacaravans) müssen an allen Seiten einen freien Abstand von mindestens 5 Metern haben.
    – Ein Schuppen/Lagerraum (max. 6 m²) darf an oder in unmittelbarer Nähe des Campingmittels aufgestellt werden, vorausgesetzt: Der freie Abstand zu dem Campingmittel, Schuppen oder Lager auf dem benachbarten Stellplatz beträgt bei Stacaravans mindestens 5 Meter, bei mobilen Campingmitteln mindestens 3 Meter. Die Aufstellung von Wohnwagen oder Schuppen darf nur in Absprache mit dem Platzwart erfolgen. Dabei müssen die geltenden Regeln bezüglich Abständen zu anderen Objekten und der Größe des Schuppens beachtet werden.
  • Es ist nicht gestattet, andere Campinggäste zu belästigen oder zu stören. Darunter fallen u. a.: Lärm, Störung der Sonntagsruhe, Haustiere, Gäste, Verschmutzung des Geländes oder der unmittelbaren Umgebung, Trunkenheit usw. Physische oder verbale Gewalt, Aggressivität oder Fehlverhalten führen zu angemessenen (rechtlichen) Maßnahmen.

 

Huisregels vaste seizoenplaatsen
  • Gäste sind auf dem Campingplatz De Vogelsangh herzlich willkommen. Sie können ihr Auto auf dem Parkplatz am Eingang abstellen. Die Stellplätze bei den Chalets sind den Mietern vorbehalten.
  • Es ist nicht gestattet, auf dem gemieteten Platz Hanf oder andere nach dem Opiumgesetz strafbare Aktivitäten anzubauen oder durchzuführen.
  • Der Garten darf nicht zur Lagerung oder Aufbewahrung von Futter- oder Wasserfahrzeugen, Anhängern, Handelswaren, Abfall oder gefährlichen bzw. umweltbelastenden Gegenständen oder sonstigen Dingen genutzt werden. Sollte dies dennoch geschehen, ist der Campingplatzinhaber berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entfernen.
  • Der Garten ist als Zier- oder Nutzgarten zu pflegen und soll einen gepflegten Eindruck hinterlassen. Es dürfen keine Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen angepflanzt werden, die andere stören. Der Campingplatzinhaber ist berechtigt, vom Mieter gepflanzte Bäume oder hochwachsende Bepflanzung zu entfernen.
  • Auf einem neu zu vermietenden Saison- oder Jahresplatz darf ein Wohnwagen oder Wohnmobil aufgestellt werden, dessen Baujahr jünger als 10 Jahre ist; andernfalls ist dies mit dem Betreiber abzusprechen.
  • Der Betreiber kann den Aufenthalt ohne Angabe von Gründen verweigern.
  • Als Mieter müssen Sie über eine ausreichende Versicherung für Ihren Wohnwagen sowie für alle weiteren Aufbauten verfügen, da Sie für Folgeschäden und Aufräumkosten bei Brand oder anderen Schadensfällen verantwortlich sind. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen von Eigentum der Camper oder Besucher.
Hausordnung für Dauercamperplätze
  • Der Verkauf eines Wohnwagens mit Stellplatz ist ohne Absprache mit dem Eigentümer nicht gestattet. Beim Verkauf des Wohnwagens während der Saison verfällt der Stellplatz und es erfolgt keine Rückerstattung. Beim Verkauf des Schuppens muss der neue Eigentümer wie beim Aufstellen eines neuen Schuppens handeln. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückzahlung bereits gezahlter Stellplatzgebühren, Strom- oder Wasserkosten. Im Falle eines Verkaufs des Wohnwagens entscheidet der Betreiber endgültig, welche Personen auf dem Campingplatz zugelassen werden.
  • Der Stellplatz darf an einem Sonntag nicht geräumt oder geleert werden. Der Wohnwagen darf nicht länger auf dem Platz stehen; spätestens 7 Tage nach Kündigung muss der gesamte Platz geräumt und geebnet sein. Die Übergabe des leeren Platzes erfolgt in Absprache mit dem Betreiber. Werden die Abläufe nicht korrekt eingehalten, werden die hierfür entstandenen Arbeitsstunden und Kosten in Rechnung gestellt.
  • Der Schuppen oder andere Aufbauten dürfen nur nach Absprache mit dem Betreiber und gemäß dessen Anweisungen stehen bleiben. Der Betreiber entscheidet, ob der Schuppen ordentlich und regelkonform ist; andernfalls muss dieser entfernt werden oder es wird eine andere Entscheidung getroffen. Eventuell fallen zusätzliche Kosten an.
  • Wenn der Wasserhahn mindestens eine Woche lang nicht benutzt wurde, muss er mindestens 5 Minuten lang laufen, um den Vorschriften zur Legionellenprävention zu entsprechen.
  • Tourwagen: Die Stromverbindung vom Anschlusspunkt zum Wohnwagen/Zelt darf über den Boden verlegt werden. Nur ein dreipoliges Neoprenkabel RMrlz 3 x 2,5 mit CEE-Stecker ist erlaubt.
    Stacaravan: Anschluss mit VMVK-Kabel min. 3 x 2,5 über Anschlusskasten, nicht über Stecker.
  • Für Außenbeleuchtung sind energieeffiziente Lampen zu verwenden.
  • Beim Verkauf haftet der Mieter für Schäden am Rasen und an Windschutzpflanzungen. Innerhalb von 14 Tagen nach Entfernung des Wohnwagens und Zubehörs muss alles in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, in Absprache mit dem Betreiber.
  • Ab dem 29.01.2009 gelten für Stacaravans (nicht genehmigungspflichtig) folgende Bedingungen:
    – Unter dem Stacaravan muss ein originales Achs-/Radsystem vorhanden sein.
    – Der Stacaravan darf maximal aus einem Stockwerk bestehen.
    – Die Gesamtfläche des Stacaravans inklusive Nebengebäude/Anbau darf maximal 60 m² betragen, wobei die Fläche des Nebengebäudes/Anbaus maximal 6 m² betragen darf.
    – Die Höhe des Stacaravans darf 3,75 Meter nicht überschreiten.
    – Der Stacaravan steht auf dem Erdboden und muss auf dem Gelände wie ein Anhänger beweglich sein.
    – Der Stacaravan darf nicht aus steinigen Materialien gebaut werden oder werden.
  • Das Nachtregister muss ausgefüllt werden, damit die Daten an das Ministerium für Raumordnung und Umwelt (VROM) übermittelt werden können.

Wir sind überzeugt, dass diese Hausordnung zu einem angenehmen Urlaub für alle beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen,
Familie Wetering

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